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Verantwortliches Technisches Personal

iş görüşmesi

Gemäß Artikel 13 der Kosmetikverordnung muss der Kosmetikmarkeninhaber über einen verantwortlichen technischen Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Kompetenz und der erforderlichen Erfahrung verfügen.

Nach dem Kosmetikgesetz können Unternehmen nicht betrieben werden, ohne verantwortliches Fachpersonal und qualifiziertes Personal einzusetzen, das für den Dienst erforderlich ist. Gemäß dem Kosmetikgesetz Nr. 5324 wird der Hersteller, der nicht das für den Dienst erforderliche Personal beschäftigt, mit einer Geldstrafe von zehntausend Türkischen Lira belegt.

Cosmet Group bietet Unterstützung und verantwortliche Manager-Dienstleistungen in allen Prozessen, von der Registrierung Ihres Unternehmens beim Gesundheitsministerium, der Meldung von kosmetischen Produkten, der Erstellung von Produktsicherheitsberichten, die kosmetische Produkte aufweisen müssen, und der Erlangung von Exportzertifikaten.

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